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Informationen zur Videoüberwachung bei den Verkehrsbetrieben Brandenburg an der Havel GmbH

Ihre Sicherheit ist uns wichtig. Aus diesem Grund nehmen wir in unseren Verkehrsmitteln (Bus und Straßenbahnen), auf unserem Betriebshof und in der von uns genutzten Wartehalle am Brandenburger Hauptbahnhof eine Videoüberwachung vor.

Mit den nachfolgenden Datenschutzinformationen möchten wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Folge von Videoaufzeichnungen aufklären und Sie auf Ihre Rechte diesbezüglich hinweisen.

Die überwachten Bereiche sind jeweils durch ein Piktogramm am Eingangsbereich als auch durch ein ergänzendes Hinweisschild im Innenbereich gekennzeichnet. Das Hinweisschild informiert Sie über:

  • Name des Verantwortlichen sowie Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Rechtsgrundlage und Zwecke der Videoüberwachung, sowie berechtigte Interessen, die durch die Videoüberwachung verfolgt werden
  • die Speicherdauer der Videoaufnahmen
  • Hinweis auf Zugang zu den weiteren Pflichtinformationen gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO

Name des Verantwortlichen und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH

Geschäftsführer Jörg Vogler

Upstallstraße 18        

14772 Brandenburg an der Havel

Tel.: 03381/534100

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o.g. Adresse mit dem Zu-satz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Rechtsgrundlage und Zwecke der Videoüberwachung, sowie berechtigte Interessen, die verfolgt werden

Rechtsgrundlage und Zweck der Videoüberwachung ergeben sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO, § 4 Abs. 1 BDSG.

Die VBBr führt Videoüberwachung nur durch, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen der VBBr erforderlich ist. Das berechtigte Interesse für Videoüberwachung in unseren Verkehrsmitteln ergibt sich dabei aus dem Schutz unseres Eigentums und dem Schutz der Gesundheit und der Würde unserer Fahrgäste und Mitarbeiter.

Weiterhin soll mit der Videoüberwachung eine präventive Einflussnahme und Verhinderung auf strafbare Handlungen und die allgemeine Sicherheit des ÖPNV (z. B. Vandalismusprävention, Abschreckung von gewaltbereiten Personen) sowie die Aufklärung und Beweissicherung von strafbaren Handlungen, Unfällen und zivilrechtlichen Ansprüchen erzielt werden. Zudem dient die Videoüberwachung der Sicherung des Bahn- und Busbetriebes.

Mit der Videoüberwachung auf unserem Betriebsgelände sowie in der von uns gemieteten Bahnhofsvorhalle des Brandenburger Hauptbahnhofes verfolgen wir die berechtigten Interessen der Objektsicherung, der Wahrung des Hausrechtes sowie der Verhinderung bzw. des Aufdeckens von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

 

Speicherdauer der Videoaufnahmen

Die Speicherdauer beträgt maximal 7 Tage bei Videoaufnahmen in den Fahrzeugen, maximal 7 Tage in der Wartehalle und 180 Tagen auf unserem Betriebshof. Danach werden die Daten automatisch gelöscht. Diese Speicherfristen sind erforderlich, um ausreichend Zeit zur Feststellung und weiteren Aufklärung insbesondere bei Wochenendbezug zu haben ggf. können die Videobilder auch der Zweckverfolgung eines konkret festgestellten Sachverhaltes dienen. Dann werden die Videoaufnahmen unmittelbar gelöscht, sobald sie für die Zweckverfolgung nicht mehr erforderlich sind.

 

Betroffene Personen

Von unserer Videoaufzeichnung betroffene Personen sind Kunden und Fahrgäste, Mitarbeiter der VBBr, Mitarbeitern von Auftragnehmern sowie sonstige Personen die sich im Bereich der Videoüberwachung aufhalten.

 

Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden

Aufzeichnungen werden nur auf Aufforderung von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft, gerichtlicher Anordnung sowie erst nach genauer Prüfung bei Anforderung als Beweismittel im Rahmen von gerichtlichen Prozessen oder bei außergerichtlicher Anforderung durch Rechtsanwälte herausgegeben.

 

Betroffenenrechte 

Recht auf Auskunft: Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.  Auskunftsersuchen sind an die oben genannte Adresse zu richten.

Recht auf Berichtigung: Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO). Dieses Recht ist dahingehend eingeschränkt, dass die Videoaufzeichnungen technisch nicht verändert werden können.

Recht auf Löschung: Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung, siehe oben).

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist.

Recht auf Datenübertragbarkeit: Dieses Recht ist technisch eingeschränkt, da die Daten verschlüsselt gespeichert werden und nur mit einer speziellen Software entschlüsselt werden können. Zudem kann eine Übertragung möglicherweise die Rechte Dritter beeinträchtigen.

Recht auf Widerspruch: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO, siehe oben).

Beschwerderecht: Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei der Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsortes, ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Brandenburg: 


Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf

Akteneinsicht Brandenburg Dagmar Hartge,

Stahnsdorfer Damm 77, D-14532 Kleinmachnow

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.