FFP2-Maskenpflicht gilt noch in allen ÖPNV-Fahrzeugen
Das Land Brandenburg beschließt regelmäßig neue Maßnahmen und Regelungen auf Grundlage der SARS-CoV-2-Infektionschutz-Basismaßnahmenverordnung.
So bleibt Stand 12.08.2022 unter anderem die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV bestehen.
Ausnahmenregelungen:
- Kinder unter dem 7. Lebensjahr benötigen keine Atemschutzmaske
- Kinder unter dem 15. Lebensjahr benötigen mindestens eine OP-Maske
- Gehörlose oder schwerhörige Menschen sowie deren Begleitpersonen benötigen keine Atemschutzmaske
- Personen, die wegen gesundheitlicher Gründe oder aufgrund von Behinderungen keine Atemschutzmaske tragen können, benötigen als Nachweis für die Maskenbefreiung ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original
- Das Kontroll- und Servicepersonal benötigen mindestens eine OP-Maske